Beitragsordnung
(gilt ab 01.01.2008 weiter bis 31.12.2012)
Die Mitgliedschaft im Verein ist beitragspflichtig. Beiträge sind Bringpflicht und im Voraus zu entrichten.
1. Definition
Einnahmen des Vereins sind:
- Beitragsanteil, der im Verein verbleibt
- Aufnahmegebühren
- Spenden, Unkostenbeiträge für Veranstaltungen
- Erlöse aus Satzungs- und Gewässerordnungsverkäufen
- Fördermittel sowie
- Entgelt für nichtgeleistete Hege- und Pflegestunden
2. Beitragsgruppen
Beitragsmarken | Hege & Pflege | Gesamt | |
Vollzahler (1) | 90,00 € | 25,00 € | 115,00 € |
Kinder / Jugend (2) | 45,00 € | 25,00 € | 70,00 € |
Förderbeitrag (3) | 30,00 € | ||
Aktiver Angler mit Salmonidenerlaubnisschein | 165,00 € | 25,00 € | 190,00 € |
(1) Vollzahler sind Mitglieder, die das 21. Lebensjahr vollendet
haben.
(2) Kinder und Jugendliche sind Mitglieder, die das 21. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben.
(3) Förderbeiträge entrichten passive Mitglieder.
3. Entgelt für nicht geleistete Hege- und Pflegestunden (neu gefasst am 05.02.2012 / gültig ab 01.01.2013) Beschluss der JHV vom 05.02.2012
Vollzahler und Jugendliche bezahlen 25,00 € . Gemäß
Mitgliederbeschluss vom 07.02.1993 gibt es keine Ermäßigung.
Der Beitrag wird bei der Beitragskassierung im Voraus bezahlt.
Werden Hege- und Pflegestunden geleistet, bekommt das Mitglied bei
der nächsten Beitragskassierung (im Folgejahr) den Beitrag
wieder ausgezahlt / angerechnet. Für Kinder bis zum vollendeten 14.
Lebensjahr, Invalidenrentner, Körperbehinderte (mit
Merkzeichen im Ausweis), und Frauen trifft der Punkt 3 nicht zu.
Anmerkung für die ab 2013 wieder integrierten Mitglieder über 60 Jahre: Mach doch einfach schon in 2012 Deine 4 Stunden (obwohl Du nicht musst.). Dann bist Du für 2013 bereits registriert und die Vorauszahlung entfällt.
I4. Aufnahmegebühr
Alter | Gebühr |
9 - 20 Jahre | keine Gebühr |
ab 21 Jahre | 100,00 € |
5. Abmeldung
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Aufnahmeantrag zum Download
Hier findest Du einen Aufnahmeantrag zum Herunterladen und Ausdrucken. Leider ist unsere Infrastruktur noch nicht auf online-Verarbeitung eingestellt. Deshalb musst Du das Dokument nachdem es geöffnet wurde entweder sofort ausdrucken, oder erst speichern und dann drucken. Nachdem Du den Antrag ausgefüllt hast, sendest Du ihn bitte per Post an eine der auf dem Formular am unteren Rand angegebenen Adressen.
AUFNAHMEANTRAG (bitte ausdrucken)
Verlängerung des Fischereischeines
Läuft ein gültiger Fischereischein zum Ende des Kalenderjahres ab, so muss er rechtzeitig (kostenpflichtig) verlängert werden. Der Beantragungszeitraum beginnt Ende Oktober des laufenden Jahres. Dazu ist der bisherige Fischereischein zu kopieren und die Kopie gemeinsam mit einem Passfoto (Farbe) an folgende Postanschrift zu senden:
Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft,
Fischereibehörde
Postfach 1140
02697 Königswartha
Inhaber des neuen (Scheckkarten-Scheines) können unter dem nachfolgenden Link die Verlängerung auch online vornehmen. Das oben beschriebene Prozedere gilt für die grünen Papierscheine.
Für die Beantragung von Jugendfischereischeinen findet sich auf der Seite ebenfalls ein Formular.
Unter folgendem Link finden Sie alle Anträge und Formulare. Ein Fischereischein kann nach neuem Sächsischem Fischereigesetz für 1 Jahr bis lebenslang beantragt werden. Der Begriff "lebenslang" umfaßt dann 30 Jahre.
Kosten:
1 Jahresschein: 7,00 EUR
5 Jahresschein: 39,00 EUR
lebenslang: 214,00 EUR (= 5 Jahre zu 39,00 + 25 x 1 Jahr zu 7,00)
