Wir freuen uns über alle Interessierten, die das Hobby "Angeln"
ausüben wollen. Und das ist eben viel mehr, als an einer Leihangel
ein Maiskorn in einen "Bezahlteich" werfen. Gegenwärtige
kommerzielle und politische Aktivitäten wollen unser Engagement
aber zu eben diesem Tun degradieren.
Da machen wir nicht mit. Angeln, Fischen, das ist ein
Kulturgut der Menschheit seit tausenden von Jahren. Es findet unter
freiem Himmel statt und läßt sich schlecht vermarkten (heißt: kaum
Schmarotzer, folgerichtig aber auch kaum Lobby). Aber: Angeln
bietet Millionen Menschen auf der ganzen Welt eine sinnvolle
Auseinandersetzung mit der Natur. Und da geht es um das "Sinnvoll"
und um "Achtungsvoll" und "Wissen, wie" und warum und weshalb und
wieso, und um tausend andere Dinge. Jeder, der ein Fahrzeug
(öffentlich) führen will, benötigt einen Führerschein. Weil es
Regeln gibt, die man erlernen, kennen und einhalten muss. Jeder,
der der sich per Angel Fische aneignen will, benötigt einen
Fischereischein. Weil es Regeln gibt, die man erlernen, dann kennen
und einhalten muss. Deshalb befürworten wir die
"Fischereischeinpflicht".
Durch erfahrene Angler unseres Vereins werden jedes Jahr Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung in den Monaten Januar / Februar/März bzw.
September / Oktober durchgeführt. In diesen Lehrgängen werden die
Teilnehmer optimal auf ihre Prüfung vorbereitet. Jährlich besuchen
ca. 100-200 Angelfreunde unsere Veranstaltungen, welche in Bautzen
und auch in Knappenrode durchgeführt werden. Bei anderen Anbietern
immer gegenwärtig, sind "Durchfaller" bei uns kein wirkliches
Thema! Der Grund: Wir haschen nicht nach Gebühren, sondern "mit
allen Fischwassern getaufte" Angler aus unserem Verein sorgen
dafür, dass möglichst viele interessierte Jugendliche, Männer und
auch Frauen unsere Leidenschaft teilen können.
Gesetzliche Grundlage zur Teilnahme an der Fischereiprüfung ist die Teilnahme an einem Fischereischeinlehrgang (Abschnitt 4 – Fischereiprüfung, Fischereischein SächsFischG in
Verbindung mit Abschnitt 5 - §§ 18-27 SächsFischVO).